Entkriminalisierung: Das Ende des Park-Cannabis-Handels in Sicht?

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert ein Gesetz zur Freigabe von Cannabis, das im Bundestag zur Abstimmung steht. Ziel ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen, jedoch wird eine vollständige Beseitigung des illegalen Handels als unwahrscheinlich angesehen, so Experten.

Cannabis-Freigabe: Entkriminalisierung und Schwarzmark

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung betont, dass der Konsum von Cannabis trotz bestehender Verbote, insbesondere unter jungen Menschen, zunimmt. Eine Entkriminalisierung wird angestrebt, um den Gesundheitsschutz der Konsumenten zu verbessern, da auf dem Schwarzmarkt oft gestreckte Produkte verkauft werden.

Die Einigung der Ampel-Parteien sieht vor, Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Personen ab 18 Jahren können Mitglied in Anbauvereinen werden und hochwertiges Cannabis beziehen. Zudem dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm besitzen und drei eigene Pflanzen anbauen.

Die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt könnten signifikant sein, da jeder Kauf von Cannabis aus legalen Quellen den illegalen Markt beeinträchtigt. Allerdings könnte es lange dauern, bis die Infrastruktur für solche Anbauvereine bereitsteht.

Obwohl Cannabis derzeit die meistgehandelte Droge in Deutschland ist, sind Anbauvereine nicht für alle Konsumenten attraktiv. Ein vollständiges Austrocknen des Schwarzmarktes erfordert möglicherweise den Verkauf von Cannabis auch in Fachgeschäften.

Neue Wege und alte Risiken

Der illegale Handel mit Cannabis, oft von organisierten Kriminellen betrieben, ist ein bedeutender Teil der Rauschgifthandelsdelikte. Besonders der professionelle Cannabisanbau in Spanien hat zugenommen, mit Großtransporten nach Deutschland. Trotz potenzieller Preisunterbietungen durch Anbauvereine gilt das Verschwinden des illegalen Handels als unwahrscheinlich, da Kriminelle schnell neue Wege finden, um ihr Geschäft fortzusetzen.

Die Entkriminalisierung soll Polizei und Justiz entlasten, aber auch neue Kontrollaufgaben wie die Überwachung von Cannabis-Mengen und die Einhaltung von Konsumverboten in der Nähe von Schulen und Kitas entstehen. Es gibt noch Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten, so der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Poitz.

Jugendliche haben keinen Zugang zum legalen Angebot, obwohl viele bereits Cannabis konsumiert haben. Die Entkriminalisierung soll daher von einer Präventionskampagne begleitet werden, um vor den Risiken des Konsums zu warnen, was von einigen kritisiert wird, darunter Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion.

Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Jugendschutz und die Auswirkungen auf die Organisierte Kriminalität zu evaluieren. Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine namentliche Abstimmung im Bundestag, um die Mehrheit zu überprüfen. Günter Krings betont die Notwendigkeit, dass kritische Abgeordnete ihre Position klar machen.