Abkommen beschließt Legalisierung

Ab dem 1. April wird der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Volljährige unter bestimmten Vorgaben legalisiert, was sowohl medizinische Anwendungen als auch den Umgang mit dem illegalen Schwarzmarkt beeinflussen könnte.

Ein Schritt weiter

Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Ab dem 1. April wird der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige unter bestimmten Vorgaben legal sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Gesetzentwurf trotz kontroverser Diskussionen in der Fachwelt und der Koalition. Das Gesetz zielt darauf ab, den illegalen Schwarzmarkt zu bekämpfen und eine legale Alternative zu schaffen.

Die Wichtigsten Regelungen

Nach dem jetzigen zugestimmten Gesetzesentwurf und Festlegungen
gelten folgende Regelungen ab dem 1. April 2024:

Besitz

Straffreier Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und Anbau von bis zu 50 Gramm und drei Pflanzen zu Hause.

Anbauvereine

Anbau und Abgabe über nicht kommerzielle Vereine, sogenannte Cannabisclubs. Ab 1. Juli ist gemeinschaftlicher Anbau gestattet.

Kontrollierte Abgabe

Begrenzte Abgabemengen an Mitglieder der Vereine und Clubs, welcher bei 25 Gramm am Tag liegt und maximal 50 Gramm pro Monat

Konsumverbot

Konsum ab 20 Uhr bis 7 Uhr erlaubt. An Schulen, Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen im Umkreis von 100 Metern Konsumverbot

Im Alter von 18 bis 21

Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Für sie gelten auch Beschränkungen bezüglich des THC-Gehalts des Cannabis, der nicht über zehn Prozent liegen darf.

Jugendschutz

Aufklärungskampagne für Jugendliche und eine geplante Evaluation der Auswirkungen auf den Jugendschutz.

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Noch ist kein "Grünes" Licht!

Aktuell ist der Besitz von Cannabis in Deutschland für Privatpersonen verboten. Das neue Gesetz ermöglicht es Erwachsenen, bestimmte Mengen straffrei zu besitzen und anzubauen. Cannabis wird zudem aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen, was Ärzten erleichtert, es zu medizinischen Zwecken zu verschreiben.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat behandelt werden, aber es wird erwartet, dass es auch dort Zustimmung findet. Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen werde.