
Mit dem Inkrafttreten der neuen Cannabis-Gesetzgebung am 1. April 2024 ergeben sich auch für Apotheken und pharmazeutische Unternehmen wichtige Neuerungen im Umgang mit medizinischem Cannabis.
Inhalte:
Gesetzliche Neuerungen: Das neue Cannabisgesetz (CanG) unterscheidet klar zwischen medizinischem und freizeitlichem Konsum. Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig und apothekenpflichtig.
Änderungen für Apotheken: Apotheken müssen weiterhin sicherstellen, dass nur Produkte mit EU-GMP-Zertifizierung abgegeben werden. Die Dokumentation wurde leicht angepasst, insbesondere im Bereich der Verordnung und Abrechnung.
Fachliche Verantwortung: Die Rolle der Apotheke in der Beratung rückt stärker in den Fokus.
Fazit:
Mehr Klarheit im Gesetz, aber auch mehr Verantwortung für pharmazeutisches Fachpersonal. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis bleibt ein sensibler und wichtiger Bereich der modernen Pharmazie.
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