Cannabis als Arzneimittel: Was sich seit dem 1. April 2024 in Deutschland geändert hat

Mit dem Inkrafttreten der neuen Cannabis-Gesetzgebung am 1. April 2024 ergeben sich auch für Apotheken und pharmazeutische Unternehmen wichtige Neuerungen im Umgang mit medizinischem Cannabis.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Cannabis-Gesetzgebung am 1. April 2024 ergeben sich auch für Apotheken und pharmazeutische Unternehmen wichtige Neuerungen im Umgang mit medizinischem Cannabis.

Inhalte:

  • Gesetzliche Neuerungen: Das neue Cannabisgesetz (CanG) unterscheidet klar zwischen medizinischem und freizeitlichem Konsum. Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig und apothekenpflichtig.

  • Änderungen für Apotheken: Apotheken müssen weiterhin sicherstellen, dass nur Produkte mit EU-GMP-Zertifizierung abgegeben werden. Die Dokumentation wurde leicht angepasst, insbesondere im Bereich der Verordnung und Abrechnung.

  • Fachliche Verantwortung: Die Rolle der Apotheke in der Beratung rückt stärker in den Fokus.

Fazit:
Mehr Klarheit im Gesetz, aber auch mehr Verantwortung für pharmazeutisches Fachpersonal. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis bleibt ein sensibler und wichtiger Bereich der modernen Pharmazie.

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